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1. - 6. Stunde (probatorische Sitzung)
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Erhebung der
Symptomatik, des Störungsbildes, des subjektiven Leidens.
Erklärung der Verhaltenstherapie. Erhebung der biographischen
Anamnese, um die Zusammenhänge des Störungsbildes zu verstehen und die
Diagnose stellen zu können.
Handelt es sich um
eine krankwertige Störung im Sinne des
Leistungskataloges der Krankenkassen, stellt der Psychotherapeut einen
Therapieantrag, der in der Regel genehmigt wird. Hierfür ist noch die
Erklärung des Hausarztes oder eines anderen Arztes nötig, dass das
vorliegende Störungsbild keine organische Ursache hat.
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