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Was erwartet mich in der Psychotherapie?

 

 

 

Kontaktaufnahme

telefonische Terminvereinbarung. Keine Überweisung nötig, Vorlage der Krankenversichertenkarte ist ausreichend.

1. - 6. Stunde (probatorische Sitzung)

Erhebung der Symptomatik, des Störungsbildes, des subjektiven Leidens.
Erklärung der
Verhaltenstherapie. Erhebung der biographischen Anamnese, um die Zusammenhänge des Störungsbildes zu verstehen und die Diagnose stellen zu können.

Handelt es sich um eine krankwertige Störung im Sinne des Leistungskataloges der Krankenkassen, stellt der Psychotherapeut einen Therapieantrag, der in der Regel genehmigt wird. Hierfür ist noch die Erklärung des Hausarztes oder eines anderen Arztes nötig, dass das vorliegende Störungsbild keine organische Ursache hat.

7. - 25. Stunde

Kurzzeittherapie (KZT). Der Antrag auf KZT wird von der Krankenkasse allein entschieden. Sitzungen üblicherweise 1x wöchentlich 50 Min; selten 2x - 3x wöchentlich. Gegen Ende der Therapiezeit größere Abstände zwischen den Sitzungen.

26. - max. 80. Stunde

Langzeittherapie. Der Antrag auf Langzeittherapie wird von der Krankenkasse unter Hinzuziehung eines Gutachters entschieden. Sitzungen weiterhin 1x wöchentlich.

 

 

Psychotherapie wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, wenn sie ausschließlich der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung dient oder zur Erweiterung der Persönlich- keitskenntnisse gewünscht wird.

 

 

 

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